70 Jahre Grundgesetz – ein Grund zum Feiern

23. Mai 2019

„Auch nach 70 Jahren sind die Regelungen des Grundgesetzes aktuell und von unschätzbarem Wert. Bereits die Präambel des Grundgesetzes unterstreicht den Willen, in einem ‚vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen‘. Im Vorfeld der Europawahl ein guter Anlass, um sich bewusst zu machen, dass wir auch seit mehr als 70 Jahren friedlich mit unseren europäischen Nachbarn zusammenleben.

Wir können stolz sein auf unser Grundgesetz, das auch in einer sich wandelnden Gesellschaft Bestand hat. Es garantiert eine moderne Werteordnung, einen gut funktionierenden Rechtsstaat und sorgt damit dafür, dass wir mit unseren Lebensumständen in Deutschland privilegiert sind.

Dass unser Grundgesetz nach 70 Jahren weiterhin zeitgemäß und zukunftsfähig ist liegt auch daran, dass es durch Änderungen auf gesellschaftliche Entwicklungen reagieren kann. Jüngstes Beispiel ist der Digitalpakt, der Änderungen des Grundgesetzes notwendig machte, damit der Bund die Länder bei der Ausstattung der Schulen finanziell unterstützen kann. Ein weiteres Vorhaben, das auf eine Grundgesetzänderung hinausläuft, ist die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft für eine zügige Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz, wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Damit wollen wir nicht nur Kinder, sondern auch Eltern und Familien stärken und somit unser Grundgesetz zeitgemäß weiterentwickeln.

Gerade, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Rechtsstaatlichkeit nicht bloß hinterfragt, sondern teilweise auch unterwandert und ausgehöhlt wird, und auch innerhalb Deutschlands ein erstarktes Misstrauen gegenüber öffentlicher Meinung, staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen wahrnehmbar ist, können wir nicht oft genug betonen, dass das Grundgesetz das Fundament unseres friedlichen Zusammenlebens ist. 70 Jahre Grundgesetz sind ein guter Anlass dafür.“

Bild: PIXABAY

Übernommen von SPD-Bundestagfraktion